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   BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96   

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BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96 (https://dejure.org/1996,15673)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1996 - 1 WB 12.96 (https://dejure.org/1996,15673)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - 1 WB 12.96 (https://dejure.org/1996,15673)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung des Vorgesetzten - Dienstliches Bedürfnis für eine Versetzung bei Wegfall des Dienstpostens - Unzumutbarkeit der Verwendung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96
    Der Darlegung eines weiteren dienstlichen Bedürfnisses für die Zuversetzung in den Überhang bei der 2. LfzTStff HFlgWaS auf eine zbV-Planstelle bedurfte es nicht (vgl. Beschluß vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96
    Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller dabei durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96
    Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller dabei durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96
    Vielmehr entscheidet über die Verwendung des Soldaten der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90

    Soldatengesetz - Dienstpostenwechsel

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96
    Die STAN-Anderung als solche und damit die Herabstufung der Bordmechanikerfeidwebel-Dienstposten unterliegt nicht gerichtlicher Kontrolle, sie ist keine gegen den einzelnen Soldaten gerichtete Maßnahme und betrifft deshalb diesen nicht in seinen Rechten (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 65.94 - m.w.N.); daß sie gezielt vorgenommen wurde, um eine Förderung des Antragstellers auszuschließen (vgl. Beschluß vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [BVerwG 26.02.1992 - 1 WB 133/90]>), behauptet selbst dieser nicht.
  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96
    Auch für derartige Fälle gilt der vom Senat wiederholt entschiedene und allgemein für den Ermessensspielraum der personalführenden Stelle zu beachtende Grundsatz, daß ein solcher Einsatz nicht ermessensgerecht ist, wenn die Verwendung dem Soldaten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bei objektiver Beurteilung nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115 [117]> und vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 WB 32.94 -).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94

    Besetzung eines Dienstpostens mit einem konkurrierenden Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96
    Die STAN-Anderung als solche und damit die Herabstufung der Bordmechanikerfeidwebel-Dienstposten unterliegt nicht gerichtlicher Kontrolle, sie ist keine gegen den einzelnen Soldaten gerichtete Maßnahme und betrifft deshalb diesen nicht in seinen Rechten (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 65.94 - m.w.N.); daß sie gezielt vorgenommen wurde, um eine Förderung des Antragstellers auszuschließen (vgl. Beschluß vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [BVerwG 26.02.1992 - 1 WB 133/90]>), behauptet selbst dieser nicht.
  • BVerwG, 20.08.1985 - 1 WB 179.82

    Soldat - Unterwertige Verwendung - Dienstliche Gründe

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96
    Eine Unzumutbarkeit könnte sich insbesondere daraus ergeben, daß dem Soldaten über einen längeren Zeitraum eine Tätigkeit zugemutet wird, die - objektiv betrachtet - nicht seinem Dienstgrad entspricht (vgl. Beschluß vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 179.82 -).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 54.93

    Verwendung eines Berufssoldaten - Versetzung auf einen anderen Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96
    Der in ihr enthaltene, vom Antragsteller besetzte Dienstposten fiel somit weg und ein dienstliches Bedürfnis für eine Versetzung des Antragstellers war gegeben (vgl. Beschluß vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 54.93 - Nr. 5c der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988, VMBl S. 76).
  • BVerwG, 16.05.1994 - 1 WB 32.94

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96
    Auch für derartige Fälle gilt der vom Senat wiederholt entschiedene und allgemein für den Ermessensspielraum der personalführenden Stelle zu beachtende Grundsatz, daß ein solcher Einsatz nicht ermessensgerecht ist, wenn die Verwendung dem Soldaten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bei objektiver Beurteilung nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115 [117]> und vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 WB 32.94 -).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Für eine Wegversetzung liegt das dienstliche Bedürfnis nach Nr. 5 Buchst. c der genannten Versetzungsrichtlinien regelmäßig vor, wenn der Dienstposten des Soldaten weggefallen ist; Entsprechendes gilt, wenn der Dienstposten zum Versetzungsstichtag wegfallen wird (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 12.96 -).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Für eine Wegversetzung liegt das dienstliche Bedürfnis regelmäßig vor, wenn der Dienstposten des Soldaten weggefallen ist; Entsprechendes gilt, wenn der Dienstposten zum Versetzungsstichtag wegfallen wird (vgl. Beschlüsse vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 12.96 - und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Nr. 5 Buchst. c der genannten Versetzungsrichtlinien).
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